Siebenblättriger Jiao Gu Lan aus Thailand
Sieben-Blättriger Jiao Gu Lan aus Thailand.
Im Gegensatz zum 5-blättrigen Jiao Gu Lan aus China mit höherem Blattanteil.
Hinweis:
Aufgrund von EU-Richtlinien ist es nicht mehr erlaubt Jiao Gu Lan als Lebensmittel anzubieten.
Gemäß der Novel Food Verordnung ist Jiao Gu Lan nicht als Lebensmittel zugelassen, da es vor 1997 nicht ausreichend als Lebensmittel bekannt gewesen ist. Eine Zulassung von Jiao Gu Lan als Lebensmittel wäre nur möglich, wenn umfangreiche Studien über das Kraut vorliegen würden, die jedoch sehr kostspielig sind.