Hinweis: Aufgrund von EU-Richtlinien ist es nicht mehr erlaubt Jiao Gu Lan als Lebensmittel anzubieten.
Hinweis: Jiaogulan ist in der EU gemäß Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283 nicht als Lebensmittel zugelassen. Dieses Produkt wird ausschließlich als Duftkraut/Potpourri angeboten. Kein Lebensmittel – nicht zum Verzehr bestimmt.